Gem des neuen § 3 Nr. 11c EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € gewähren.
Mehr Informationen lesen Sie im angehängten Dokument.
Gem des neuen § 3 Nr. 11c EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € gewähren.
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